Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die in einen Vertrag einbezogen werden.
Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus den Geschäftsbereichen Entrümpelungen, Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösungen, Betriebs- bzw. Gewerbeauflösungen, Tatortreinigungen und Spezialreinigungen, Sperrmüllabholungen, Umzüge sowie Verwertungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma
FAIRwerter 24 GmbH, Ruhlebener Str. 2, 13597 Berlin, auch tätig unter den Bezeichnungen „Nachlassverwertung Wolff“ und „Die FAIRwerter“.
Mit einer Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
AGB der FAIRwerter 24 GmbH
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer hält sich, sofern im schriftlichen Angebot nichts anderes angegeben, 60 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit gegenseitiger Willenserklärung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Bei allen von uns angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen.
Regelungen zum Auftragsobjekt
Da unser Angebot auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Gegebenheiten des Auftragsobjekts basiert, müssen uns Änderungen zwischen der Angebotserstellung und der Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen können eine Anpassung des Angebots oder des vereinbarten Preises erforderlich machen.
Ab Auftragserteilung gehen alle in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies den Auftragnehmer zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.
2. Auskunftspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen.
Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten.
Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe oder Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Objekt befinden, so gehen diese nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Soweit dies rechtlich zulässig und für den Auftragnehmer möglich ist, kann er die Entsorgung nach Absprache übernehmen oder an einen geeigneten Fachbetrieb vermitteln; die hierfür anfallenden Entsorgungskosten werden separat 1:1 weiterberechnet. Andernfalls hat der Auftraggeber selbst für eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu sorgen. Asbesthaltige Materialien dürfen ausschließlich von einem Spezialunternehmen entfernt werden.
3. Leistungsumfang, Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige Durchführung der Arbeiten, fachgerechte Entsorgungen sowie ein besenreines Verlassen des Objektes.
Lebensmittelreste sind separat zu entsorgen. Um Zusatzkosten zu vermeiden, genehmigen Sie uns mit der Auftragsbestätigung, diese vor Ort im Hausmüll entsorgen zu dürfen.
Hinweis zur Entfernung von Bodenbeläge
Unnsere Leistung umfasst ausschließlich das Entfernen des eigentlichen Bodenbelags (z. B. Teppich, PVC oder Laminat).
Je nach Alter, Verklebung und Beschaffenheit des Materials können nach der Entfernung Rückstände auf dem Untergrund verbleiben. Hierzu gehören insbesondere:
Kleberreste, Schaumrücken, Vlies- oder Gewebereste, Teppichfasern, Bitumen- oder Latexrückstände, sonstige fest mit dem Untergrund verbundene Materialreste.
Diese Rückstände lassen sich vor Beginn der Arbeiten regelmäßig nicht zuverlässig erkennen und können häufig nur mit erheblichem zusätzlichen Zeit- und Maschineneinsatz entfernt werden.
Die Beseitigung der Rückstände ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und stellt keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen hierfür gern ein separates Angebot.
Hinweis zur Entfernung verklebter Styropordecken
Bei der Entfernung vollflächig verklebter Styroporplatten kann es trotz fachgerechter Ausführung dazu kommen, dass sich Teile des Putzes oder der Spachtelschicht mit lösen oder Beschädigungen am Untergrund entstehen.
Ursache hierfür sind regelmäßig die Art der Verklebung sowie der Zustand des Untergrundes, die vor Beginn der Arbeiten nicht zuverlässig beurteilt werden können.
Die Wiederherstellung oder das Verspachteln der Decke ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und stellt keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar. Sollte eine Instandsetzung erforderlich werden, erstellen wir Ihnen hierfür auf Wunsch gern ein separates Angebot.
Haftungsausschluss für Schäden nach Abschluss unserer Arbeiten:
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nach Ausführung unserer Entrümpelungsarbeiten keine Haftung für etwaige Schäden, insbesondere Wasserschäden, übernehmen können, die zwischen dem Zeitpunkt der Ausführung und der späteren Abnahme entstehen. Bitte beachten Sie, dass unsere Verantwortung mit dem Abschluss unserer Tätigkeit endet. Für Schäden, die nachweislich nicht im Zusammenhang mit unserer Arbeit stehen oder erst nach unserer Ausführung auftreten, übernehmen wir keine Haftung.
Haftungsausschluss bei Umzügen:
Packt der Auftraggeber sein Umzugsgut selbst, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für Schäden an diesen Gegenständen.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind.
4. Schadenersatzansprüche / Gewährleistung
Die Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistung eine begründete Mängelrüge erhebt.
Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern dem Auftragnehmer die Beseitigung nicht gelingt, kann der Vertragspartner eine angemessene Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.
Grundsätzlich ist nur das als Schadenersatz zu leisten, was tatsächlich und nachweislich als Schaden durch den Auftragnehmer entstanden ist. Die reine Behauptung reicht nicht aus. Pauschalierte Schadenersatzansprüche sind unwirksam. Eventuelle Ansprüche/Schäden sind unmittelbar bei Abnahme festzustellen und schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich.
Nach Auftragserteilung können für Gegenstände, die zu entrümpeln, zu entsorgen oder zu verwerten sind, keine Schadenersatzansprüche gestellt werden.
Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5. Mehrarbeit
Bei nachträglichen Zusatzarbeiten wie z.B. Demontage von Holzverkleidungen etc. bedarf es der Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden, wenn vorher nicht anders festgehalten, als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
6. Preise
Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung, kostenfreiem Angebot oder Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. An diese vereinbarten Preise halten wir uns 60 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung (Angebotsgrundlage) und der Ausführung Dinge ändern wie z. B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar, der Fahrstuhl funktioniert nicht oder Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt, den vereinbarten Festpreis entsprechend anzupassen. Alle Angebotspreise gelten zuzüglich der zur Zeit der Angebots- und Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
7. Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung, Zahlungsbedingungen
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung (sowohl mündlich als auch schriftlich) ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies betrifft auch die Verschiebung des festgelegten Ausführungstermins.
Die Stornokosten eines Auftrages oder die kurzfristige Terminverschiebung werden in Rechnung gestellt und betragen
bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 35 %,
bei einem späteren Rücktritt 75 % der vereinbarten Vergütung.
Alle Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungszustellung fällig.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug.
Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie bei allen anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt (außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen) Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8. Entsorgung
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Aufnahmen für die Angebotserstellung:
Für die Erstellung eines Angebots nutzen wir Fotos und Videos der Räumlichkeiten. Diese entstehen entweder bei einer Besichtigung in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten Person, oder der Auftraggeber sendet sie uns selbst zu. Wir verwenden diese Aufnahmen ausschließlich für die Angebotserstellung und die Planung des Auftrags. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung findet nicht statt. Wünschen Sie bei der Besichtigung keine Aufnahmen, teilen Sie uns das bitte vor Beginn mit.
Aufnahmen während der Ausführung:
Während der Ausführung des Auftrags fertigen wir ebenfalls Fotos und Videos an. Sie zeigen unsere Arbeit in den Räumlichkeiten und dabei ausschließlich unsere eigenen Mitarbeiter, jedoch keine anderen Personen.
Für Referenzzwecke verwenden wir nur diese Aufnahmen aus der Ausführung, und zwar auf unserer Website, in unserem Google-Unternehmensprofil und auf unseren Social-Media-Kanälen. Hausrat und Einrichtung können darauf zu sehen sein. Nicht erkennbar sind dagegen persönliche Fotos, Schriftstücke, Namen, Anschriften oder andere Angaben, die einen Rückschluss auf den Auftraggeber bzw. Bewohner zulassen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Speicherung und Datenschutz:
Wir speichern Aufnahmen nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Verbraucher gilt im Übrigen der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieser AGB und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.
Stand: 22.10.2026